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Vorgeschichte von 1840 bis zum Gründungsjahr 1924

Kategorie: Geschichte
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Vor der Gründung der Löschgruppe Rickelrath gab es eine Feuerspritze und einen Löschteich im Dorf. So weist die alte Wegberger Chronik nach, daß bereits im Jahre 1840 in Rickelrath für die Beschaffung einer neuen Feuerspritze 250 Taler, 13 Silbergroschen und sieben Pfennige ausgegeben wurden, nachdem eine große Feuersbrunst 1835 elf Wohnhäuser mit Stallungen vernichtet hatte. Für die Bedienung der Spritzen waren damals in jedem Ort besondere Mannschaften aufgestellt, die schon unter der Führung eines gewählten Anführers (Spritzenmeister) standen. Die Männer wurden meist vom Gemeinderat ausgewählt und zur Löscharbeit verpflichtet. 1842 soll es wieder arg gebrannt haben, daraufhin beschlossen die Bürger des Dorfes, einen Brandpfuhl (Löschteich) anzulegen, da in der damaligen Zeit das Heranschaffen von Wasser das größte Problem war. Damit man die Geräte vernünftig unterbringen konnte, wurde dann 1863 an die alte Schule an der Schwaamer Straße ein Spritzenhaus angebaut, das bis 1964 noch benutzt wurde. Die vorhandenen Löschgeräte wurden vom Regierungspräsidenten in Aachen und dem Landrat in Erkelenz ständig überprüft. Daß das auch in Rickelrath der Fall war, beweist ein Bericht des königlichen Fußgendarms Kösterke an das Landratsamt. Darin heißt es:

 

 

zweirädrige Feuer-Druckspritze Nr. III

 

 

 

 

„Das in Rickelrath nur 18 Löscheimer vorhanden sind, welche aber nicht nummeriert sind, ein Brandhaken fehlt, und ein Haken stark reparaturbedürftig ist“. Mancherorts wurden Übungen mit den Feuerlöschgeräten angeordnet, um sich über Mängel und notwendige Reparaturen einen Überblick zu verschaffen. Auch schon damals hatte jede Gemeinde für Einrichtungen zu sorgen, durch die ein Brand wirksam bekämpft werden konnte. 
Da aber das Geld fehlte, war es recht schwierig, in allen Ortschaften, die nach der Feuer - Ordnung, ausreichende Anzahl von Feuerspritzen anzuschaffen. Das Verhalten bei Feuer und die Brandbe-kämpfung war durch Verordnungen und Gesetzte geregelt und bei Zuwiderhandlung unter Strafe gestellt. So hatte man z.B. „Die Brandstätte im Haus brandsicher anzulegen“. Sachen, die leicht Feuer fingen, durften nicht in Ställen und Scheunen aufbewahrt werden. Schadenfeuer waren sofort der Feuermeldestelle oder der Polizeibehörde zu melden, und bei Waldbränden war man zur Hilfeleistung verpflichtet, um nur einige Beispiele zu nennen.
Die Überwachung und Durchführung der Anordnungen oblag der Polizei. So kann man mit Sicherheit annehmen, daß schon vor ca. 155 Jahren eine Feuerschutzgemeinschaft in Rickelrath bestanden hat, die sich dann vor 80 Jahren zu einer Freiwilligen Feuerwehr zusammenschloß.

 

 

 

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