Heute 181
Gestern 475
Woche 1620
Monat 1932
Insgesamt 301249
Im Jahre 1952 wurden diese Ausrüstungsgegenstände durch sechs B - Schläuche, zwei C - Schläuche, einen Verteiler zwei Kupplungs-schlüssel und drei Schlauchschellen ergänzt. Daran sieht man daß bis dato eine vernünftige Ausrüstung für eine erfolgreiche Brandbekämpfung fehlte. Ein Jahr später schlug dann für die Löschgruppe Rickelrath die Stunde der Modernisierung. Von der Gemeinde Wegberg wurde eine Tragkraftspritze (TS6) zur Verfügung gestellt, die einige Jahre später nach der Schneeschmelze in Balkoven tagelang zum Einsatz kommen sollte. Als dann 1958 unser Dorf an die zentrale Wasserleitung angeschlossen wurde, war hiermit auch endlich eine vernünftige Löschwasser-versorgung sichergestellt. Auch damals wußte man sich zu helfen, kurzerhand bauten die Männer der Löschgruppe einen Tragkraftspritzenan-hänger, der mit zwei Schlauchhaspeln und vier A - Saugschläuchen sowie den erforderlichen Geräten zur Brandbekämpfung bestückt war.
Der in Eigenleistung hergestellte Tragkraftspritzenanhänger
Zudem wurde im Jahr 1958 eine Brandschutzsirene auf das Haus von Aloys Reiners installiert. Die Alarmierung mit dem Brandhorn hatte nun auch in Rickelrath ein spätes Ende gefunden. Daß diese Neuerungen von den mit feuerwehrtechnischen Geräten nicht gerade verwöhnten Mitgliedern unserer Löschgruppe mit Stolz und Wohlwollen aufgenommen wurden, ist selbstverständlich.
Die Entwicklung ging weiter und in den fünfziger Jahren wurden grundlegende Änderungen im Feuerwehrdienst beschlossen. In Nordrhein - Westfalen wurde 1956 ein verbessertes Gesetz über den Feuerschutz erlassen, worin unter anderem die Aufgaben der Gemeinden als Pflicht-aufgaben festgeschrieben wurden. 1958 kam ein neues Gesetz „über den Feuerschutz und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen“, kurz FSHG, heraus. Zu dem ein Jahr später eine Verwaltungsvorschrift erlassen wurde, worin es heißt:
„Die Freiwillige Feuerwehr gliedert sich in Löschgruppen und Löschzüge; der Löschzug wird aus zwei Löschgruppen zu je einem Führer und acht Mann gebildet; den Gruppen und Zügen sind bestimmte Löschbezirke zuzuteilen“. Das Ausbildungswesen wurde neu geregelt, Brand-meister und Hauptbrandmeister mußten nun an der Landesfeuerwehrschule Lehrgänge belegen und eine Prüfung ablegen. Auch jeder Feuer-wehrmann hatte jetzt eine Grundausbildung zu machen. Diese Ausbildung wurde ab Mai 1960 durch spezielle Ausbilder auf Kreisebene durch-geführt. Die Einsätze in diesen Jahren bei Wohnungsbränden, Wassereinbrüchen und Waldbränden waren für die Löschgruppe trotz ihrer schlechten Ausrüstung stehst eine Herausforderung das Hab und Gut ihrer Mitbürger zu schützen.
Aufnahme einer Übung der Löschgruppe Ende der 50ziger Jahre