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Gefahren im Straßenverkehr zur Herbstzeit

Kategorie: Bürgerservice
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 Gefahren im Straßenverkehr zur Herbstzeit

Im Herbst häuft sich deutschlandweit die Zahl der Verkehrsunfälle. Eine Ursache hierfür ist, dass viele Verkehrsteilnehmer sich auf die nun gefährlicher werdenden Straßen- und Wetterverhältnisse noch nicht eingestellt haben. Fahrbahnoberflächen nehmen im Herbst ihre ganz “eigenen” Beschaffenheiten an, es tritt häufig Nebel auf und sinkende Temperaturen sorgen für überfrierende Nässe. Durch regennasse und oft zusätzlich mit Laub bedeckten Straßen oder dichter Nebel kommt es sehr schnell zu schweren Verkehrsunfällen. Aus diesem Grund “runter vom Gas” und Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug vergrößern.

 

Beginnen die Temperaturen zu sinken, haben Sie durch Winterreifen einen erheblichen Haftungsvorteil auf nassen oder mit Raureif bedeckten Straßen. Es gibt keinen festen Zeitpunkt, wann Sommer- gegen Winterreifen getauscht werden sollten, jedoch hat sich die „O-bis-O-Regel“ bewährt. Das heißt, von Oktober bis Ostern, sollten Sie ihr Fahrzeug mit Winterreifen fahren. 

Die gesetzlich vorgeschriebene Mindest-Profiltiefe für Reifen beträgt 1,6mm. Der ADAC empfiehlt allerdings, Reifen unter einer Profiltiefe von 4mm nicht mehr für den Wintereinsatz zu verwenden.

Lassen Sie die Lichtanlage (Abblendlicht, Fernlicht, Warnblinkanlage) und Scheibenwischerblätter ihres Fahrzeugs frühzeitig (z.B. mit dem Wechsel auf Winterreifen) auf ordnungsgemäße Funktion überprüfen. Abblendlicht auch tagsüber einschalten. So werden Sie von anderen Verkehrsteilnehmern besser erkannt. Oberstes Gebot: Sehen und gesehen werden. Auch eine funktionstüchtige Scheibenwischeranlage ist in der kalten und nassen Jahreszeit unerlässlich.

 

 

Straßenverhältnisse:

Passen Sie ihren Fahrstil an die herbstliche Wettersituation an. Abruptes Beschleunigen und Bremsen auf nassen oder laubbedeckten Straßen sollte vermieden werden. Halten Sie ausreichend Abstand zu ihrem Vordermann. Der Bremsweg verlängert sich bei Nässe und rutschigen Fahrbahnoberflächen.

Aquaplaning: Durch starken Niederschlag können sich auf der Fahrbahn Wasserflächen bilden. Bei zu hoher Geschwindigkeit kann das Fahrzeug aufschwimmen. Verringern Sie auch in diesem Fall die Geschwindigkeit. Positiv wirkt sich hier eine gute Reifenprofiltiefe aus (>4mm).

Frost: Überfrierende Nässe ist insbesondere in Flussniederungen sowie auf Brücken und in Waldschneisen zu erwarten. Besondere Vorsicht ist an diesen Orten geboten. Achtung: Damit sich Frost bildet müssen die Temperaturen nicht zwingend unter Null grad fallen !

 

Nebel:

Bei Nebel stets bremsbereit sein, um bei unbeleuchteten Hindernissen, Radfahrern oder Fußgängern sofort reagieren zu können.

Bremsen Sie auf keinen Fall abrupt vor einer Nebelbank. Dies kann zu einem Auffahrunfall führen! Passen Sie ihre Geschwindigkeit an und rechnen Sie mit weiteren schlecht sichtbaren Verkehrsteilnehmern wie Radfahrern oder Fußgängern.

Finger weg von den Nebelschlussleuchten, solange die Sichtweite über 50 Meter liegt, sonst blendet das grelle Licht den nachfolgenden Verkehr und schafft neue Gefahren.

Sollte das vorausfahrende Fahrzeug mit Nebelschlussleuchte fahren, orientieren Sie sich auf keinen Fall an dieser. Ihr Vordermann sieht nicht besser als Sie – erhöhen Sie ihren Sicherheitsabstand, damit Bremsmanöver des vorausfahrenden Fahrzeuges rechtzeitig erkannt werden.

Das entlangtasten am Mittelstreifen kann fatale Folgen haben. Immer wieder ereignen sich hierdurch schwere Unfällen, weil Autofahrer im Gegenverkehr genau das gleiche tun und dann mit ihren Fahrzeugen auf dem Mittelstreifen zusammen prallen. Um dies zu verhindern sollte man sich am rechten Fahrbahnrand orientieren.

 

Wildwechsel:

Jetzt, wo die Tage kürzer werden, steigt die Gefahr von Wildunfällen stark an. Meist ist zu hohe Geschwindigkeit die Ursache. Zudem fallen Morgen – und Abenddämmerung mit den Hauptverkehrszeiten zusammen. Gerade zu dieser Zeit ist auch vermehrt Wild unterwegs. Daher: unbedingt die Warntafeln vor Wildwechsel beachten. Das Tempo reduzieren und in den Walddurchfahrten immer bremsbereit sein. Denken Sie auch daran, dass nach einem ersten Wildwechsel weitere Tiere folgen können.

Durch seine Verbreitung sowie seinem Verhalten entsprechend ist das Rehwild mit großem Abstand am häufigsten an Wildunfällen beteiligt. Durch sein spontanes und rasches Flüchten mit möglichen Wendungen und erneutem Betreten der Fahrbahn ist das Verhalten von Rehen in Gefahrensituationen auf oder an Straßen nicht kalkulierbar.

Kaum jemanden ist bewusst, dass bei über 250 000 Wildunfällen in Deutschland, bei denen Sachschäden in Höhe von mehr als 125 Mio. Euro zu verzeichnen sind, 3400 Kraftfahrer verletzt und ca. 30 Menschen getötet werden. Dazu werden Wildschäden oft unterschätzt. So erreicht ein nur 17 Kilogramm schweres Stück Rehwild bei einer Kollision mit einem 100 Stundenkilometer schnellem Pkw ein Aufschlaggewicht von knapp einer Tonne !

Geschwindigkeit Gewicht / Wild Aufschlaggewicht
50 km/h 17 Kilogramm schwerer Rehbock 425 kg
70 km/h 17 Kilogramm schwerer Rehbock 850 kg

50 km/h 80 Kilogramm schwerer Keiler 2000 kg
70 km/h 80 Kilogramm schwerer Keiler 4000 kg

Quelle: Polizei Rheinland Pfalz

 

Fahren Sie nachts in bewaldeten Gebieten – wann immer möglich – mit Fernlicht. So wirken die Augen von Wildtieren wie Rückstrahler und sind besser zu erkennen. Taucht Wild im Scheinwerferlicht auf, sofort abblenden, bremsen und hupen. Lässt sich ein Zusammenprall nicht mehr vermeiden, Lenkrad gut festhalten, bremsen und geradeaus weiterfahren. Ausweichmanöver können schlimme Folgen haben, auch für andere Verkehrsteilnehmer !

Haben Sie ein Tier angefahren:

Sichern Sie unbedingt die Unfallstelle mit Hilfe der Warnblinkanlage und des Warndreiecks ab.

Tragen Sie unbedingt eine Warnweste und halten sich wenn möglich nicht auf der Fahrbahn auf.

Ziehen Sie das Tier wenn möglich an den Fahrbahnrand – verwenden Sie dazu aufgrund der Tollwutgefahr in jedem Fall Handschuhe.

Informieren Sie unbedingt die Polizei über den Unfall, bei Personenschäden ebenso den Rettungsdienst bzw. die Feuerwehr über den europaweiten Notruf 112.

Unerlaubtes entfernen vom Unfallort oder mitnehmen der Tierkadaver ist gesetzlich verboten.

Mehr Informationen zum Thema “Sicher unterwegs” finden Sie beim ADAC.

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